Allgemeine Geschäftsbedingungen: Mähroboter-Installation.de – Stand 2026
& Montage von Bewässerungssystemen
1. Vertragspartner
Vertragspartner ist die Firma Mähroboter-Installation.de, Lang & Cafisso GbR, Paulinenstr. 27
71093 Weil im Schönbuch
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Installation eines Roboter- Rasenmähers und/oder eine Beratung vorab.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebotes durch den Kunden über das Bestellformular bei Mähroboter-Installation.de oder über die Vermittlung durch Partnern (Händler etc.).
4. Leistungen der Lang & Cafisso GbR
Die Lang & Cafisso GbR erbringt über einen qualifizierten Partner im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die nachstehenden Werkleistungen.
a) Oberirdische oder unterirdische (Induktionskabel bis 5 cm tiefe) Verlegung und Fixierung des Begrenzungsdrahts gegen einen Pauschalpreis.
b) Installation und Anschluss der Ladestation.
c) Durchführung der Grundprogrammierung, Testlauf und Einweisung des Kunden.
d) Beratung vor Ort gegen einen Pauschalpreis.
e) Die unter Absatz a) und b) aufgeführten Leistungen sind mit der Zweckgebundenheit der Mähroboter verbunden (Mähen von Rasenflächen) d. h. die Leistungen werden grundsätzlich auf Rasenflächen erbracht. Arbeiten an Asphalt, Steinen etc. z. B. Fräsen von Fugen, für die Verlegung des Begrenzungsdrahts, können angefragt werden und gehören nicht zum Pauschalpreis. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Zusatzarbeiten – wie beispielsweise die Einrichtung von Apps, Mähroboter Garagen oder das Verlegen von zusätzlichem Kabel, über dem Lieferumfang des Mähroboter Hersteller hinaus (Material und Zeit) – zu berechnen.
f) Die Leistungen werden im Rahmen, der zum Zeitpunkt der Installation befindlichen Gartenbeschaffenheit erbracht (Ist-Zustand).
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden.
Der Kunde hat folgende Pflichten:
5.1 Prüfung, ob der Mähroboter grundsätzlich für das Grundstück sowie für die eigenen Bedürfnisse und Nutzungsrahmen geeignet ist, sofern keine Beratung durch Mähroboter-Installation.de beauftragt wurde.
5.2 Freier Zugang zum Garten bzw. der Ermöglichung der Installationsarbeiten.
5.3 Beseitigung von Hindernissen sowie sämtlichen Einschränkungen, die eine Installation und einen Mähbetrieb verhindern z. B. Steinen auf der Rasenfläche, Äste etc.
5.4 Anwesenheit zum vereinbarten Termin oder die Anwesenheit eines Bevollmächtigten.
5.5 Bauseitige (von Seitens des Auftraggebers) Stellung der Netzanschlussdose mit freiem Zugang von außen.
5.6 Unterzeichnung des Abnahme-Installationsprotokolls bei ordnungsgemäßer Durchführung der Dienstleistung. Ordnungsmäßigkeit wird durch einen Testlauf des Mähroboters vor Ort nachgewiesen.
5.7 Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Angaben zur Größe und Beschaffenheit des Gartens wahrheitsgemäß zu tätigen. Bei falschen Angaben bezüglich der Größe und Beschaffenheit des Gartens hat der Kunde die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Die Rasenbeschaffenheit und der damit verbundene mangelfreie Betrieb des Mähroboters liegt in der Verantwortung des Kunden.
5.8 Der Rasen muss am Tag der Installation eine Länge von 3-4 cm haben.
5.9 Bei langanhaltender Trockenheit muss der Rasen vor der Installation gewässert werden, damit die Installation ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Der Rasen muss bei extremer Trockenheit mit Wasser durchzogen sein.
5.10 Generell muss sich der Garten in einem installierbaren Zustand befinden (Überschwemmung, Matsch, Frost, etc. darf nicht vorhanden sein)
6 Zahlungsbedingungen
6.1 Der pauschale Installations- oder Beratungspreis und sonstige Preise für das zusätzlich verwendete Material, sind nach Erbringung der Leistung sofort zu zahlen (§641 BGB).
6.2 Eventuell mit dem Installateur vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil unseres Vertrages, sondern müssen an den Installateur beauftragt und an diesen direkt vor Ort bezahlt werden.
6.3 Zahlungsverzug Die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Lang & Cafisso GbR vorbehalten.
7 Gewährleistung
7.1 Bei fehlerhafter Ausführung der Werkleistungen nach Ziffer 4 – kann der Kunde von der Lang & Cafisso GbR Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises und, sofern die Lang & Cafisso GbR den Mangel zu vertreten hat, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Diese Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden gegenüber der Lang & Cafisso GbR zwei Jahre ab Abnahme zu, es sei denn der Kunde ist Unternehmer, dann stehen ihm diese Gewährleistungsrechte nur ein Jahr ab Abnahme zu.
7.2 Von der Gewährleistung auszuschließen sind Mängel, die nicht auf die Installation des Roboter-Rasenmähers zurückzuführen sind und vor allem die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienfehlern und fahrlässigem Verhalten des Kunden, wie beispielsweise das Durchtrennen des Induktionskabels. Ebenfalls von der Gewährleistung auszuschließen sind Mängel, die durch die Veränderungen der Gartenbeschaffenheit (Gartenform, Gartengestaltung z. B. neue Blumenbeete etc.) entstanden sind. Mängel, die auf die Rasenbeschaffenheit zurückzuführen sind z. B. lockerer, sandiger, lehmiger Boden etc. sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.3 Für eventuelle, nicht durch die Lang & Cafisso GbR in Rechnung gestellte Zusatzleistungen übernimmt die Lang & Cafisso GbR keinerlei Haftung/ Gewährleistung
7.4 Voraussetzung für alle Ansprüche gegen die Lang & Cafisso GbR ist, dass der Mangel durch die Lang & Cafisso GbR verursacht wurde und dies durch den Kunden nachgewiesen wird. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
8. Haftung
8.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des beauftragten Partners.
8.2 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Fehlbedienungen des Roboter-Rasenmähers nach der Installation. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes müssen gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden.
9 Sonstige Bedingungen
9.1 Die Lang & Cafisso GbR ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte, dies bedeutet z. B. durch Freie-Mitarbeiter zu erbringen.
9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
9.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung der Lang & Cafisso GbR auf einen Dritten übertragen.
9.4 Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht
AGB – Bewässerungsanlagen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge über Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Service von Bewässerungsanlagen für Vegetationsflächen.
Für Mähroboter‑Leistungen gelten die separaten AGB für Mähroboter‑Installation.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist:
Mähroboter-Installation.de Lang & Cafisso GbR Kelterrainstraße 39 70771 Leinfelden‑Echterdingen
3. Technische Grundlagen (FLL)
Die Planung, Installation und Instandhaltung der Bewässerungsanlage erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie auf Grundlage der FLL‑Bewässerungsrichtlinien (“Bewässerungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Installation und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen”) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
4. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und ggf. ergänzenden Leistungsbeschreibungen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der bei Installation vorgefundenen örtlichen Gegebenheiten (Ist‑Zustand).
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher:
ausreichende und geeignete Wasser‑ und Stromversorgung
freien Zugang zu den Arbeitsbereichen
Information über vorhandene Leitungen, Kabel, Rohre und sonstige Einbauten
Unterlassene Mitwirkung kann zu Verzögerungen, Mehraufwand und Mehrkosten führen.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung ist die Bewässerungsanlage abzunehmen.
Mit Inbetriebnahme durch den Kunden gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel unverzüglich angezeigt werden.
Ein Übergabe‑/Abnahmeprotokoll kann verwendet werden.
7. Betrieb & Wartung (Betreiberpflichten)
Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Bewässerungsanlage verantwortlich, insbesondere für:
saisonale Anpassung der Steuerung
regelmäßige Sicht‑ und Funktionskontrollen
Reinigung und Wartung von Filtern, Regnern und Tropfleitungen
Kontrolle auf Trockenzonen oder Staunässe
Sofern kein gesonderter Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, liegt die laufende Wartung ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
8. Frostschutz / Winterbetrieb
Sofern kein gesonderter Winterservice vereinbart wurde, ist der Kunde für die rechtzeitige und vollständige Winterentleerung der Bewässerungsanlage verantwortlich.
Frostschäden, die auf eine nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Winterentleerung zurückzuführen sind, sind von Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
9. Pflanzen, Boden & Anwuchs
Die Bewässerungsanlage stellt keine Garantie für den Anwuchs oder die dauerhafte Vitalität von Pflanzen dar.
Bodenverhältnisse, Witterungseinflüsse, Pflanzqualität, Pflege sowie Nutzungsänderungen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
10. Gewährleistung
Verbraucher (B2C)
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit einer Frist von 2 Jahren ab Abnahme.
Unternehmer (B2B)
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die zurückzuführen sind auf:
unsachgemäßen Betrieb
fehlende oder mangelhafte Wartung
unterlassene Frostsicherung
Eingriffe oder Änderungen durch Dritte
nachträgliche Veränderungen der Garten‑ oder Flächenbeschaffenheit
